Menu
Menü
X

Konzeption

Der sozialpädagogische Bildungs- und Erziehungsauftrag
Der Arbeit der Erzieherinnen in Kindertagesstätten obliegt ein eigenständiger Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das pädagogische Personal verfolgt das Ziel, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.Die Einrichtung arbeitet nach den rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII), nach der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Sozialgesetzbuch IX), nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, nach dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, nach dem hessischen Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, nach den Leitlinien für die Arbeit in evangelischen Kindertagesstätten in Hessen und Nassau, nach den Materialien Qualitätsentwicklung Integrationsplatz, und nach der Datenschutzordnung und dem Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche Deutschland.

Der Pädagogische Ansatz in unserer Einrichtung
Die Angebote orientieren sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder.
Der Situationsansatz ist der pädagogische Ansatz, nach dem die Erzieherinnen arbeiten. Der Situationsansatz definiert sich über die Ziele Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit.

Partizipation
Hier in der Einrichtung wird die Partizipation mit den Kindern gelebt.
Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit, die im Bildungs- und Erziehungsplan verankert sind, werden gefördert. Erwachsene und Kinder haben die Möglichkeit, sich nach ihren Fähigkeiten zu entwickeln. Sie nehmen sich gegenseitig mit ihren Interessen, Wünschen und Bedürfnissen wahr.
Der Alltag wird gemeinsam organisiert, in dem Ideen besprochen und umgesetzt werden. Hierbei können alle voneinander lernen.
Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein werden gefestigt, da jedes Kind sich als wichtiges Glied der Gruppe erlebt, aufgefordert ist, Entscheidungen zu treffen, Erfahrungen zu machen, und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Jedem steht das Recht zu, Fehler zu machen. Alle profitieren von der Verschiedenheit der Einzelnen.
Partizipation beinhaltet mehr als nur Mitbestimmung oder Kinderkonferenzen. Es geht darum, dass Kinder ein grundsätzliches Recht auf aktive Einmischung haben. Es ist kein Anrecht für besondere Augenblicke, sondern ein selbstverständliches, umfassendes und grundsätzliches Recht. Das hängt von dem Menschenbild Kind und der Haltung des Erwachsenen ab.

top